GPS Ortung vs. Datenschutz

GPS Ortung vs. Datenschutz – Wo liegt die Grenze? Was ist erlaubt?

Datenschutz – wo liegt die Grenze?

Immer mehr Videokameras kommen zum Einsatz wenn es darum geht, sich und seine Räumlichkeiten zu schützen. Doch wer darf was? Wie viel ist erlaubt? Und was sind die Konsequenzen?

 

In Erfurt ist jetzt ein Fall bekannt geworden, bei dem um Datenschutz geht. In einer Gaststätte sind mehr als zehn Videokameras eingerichtet worden, die den Innen- sowie Außenbereich aufzeichnen sollen. Ohne das Einverständnis des Personals sowie jeden Gasts darf keine Aufzeichnung erfolgen, heisst es weiter. Doch wer würde seine Zustimmung für die ein- oder andere Aufzeichnung geben? Es sind leider nicht nur die Gäste und das Personal einer Gaststätte betroffen. Meistens werden auch unfreiwillig Dritte aufgezeichnet.

 

Betrifft dies auch die GPS-Ortung?

In Großunternehmen wie zum B. Taxi- und Logistikunternehmen, Kurierdienste sowie weitere Dienstleistungsunternehmen ist die GPS Ortung weitestgehend unter entsprechenden Umständen erlaubt. Sie arbeiten meistens mit personenbezogenen Daten anhand elektronischer Datenverarbeitung ( EDV ). Eine nichtöffentliche Stelle ( zum B. ein Unternehmen ) mit mehr als zehn Mitarbeitern benötigt einen DSB ( Datenschutzbeauftragten ).

 

Neue Regelungen im Datenschutz?

Wer demnächst weiterhin seinen Aufzeichnungen nachkommen möchte, der muss seine Videokameras anmelden. Dies gilt sowohl für öffentliche als auch für nicht-öffentliche Bereiche. Wer den einen oder anderen aufzeichnen möchte, braucht – am Besten schriftlich – eine Einverständniserklärung. Sollte dies nicht eingehalten werden, muss mit einem Verwarnungsgeld gerechnet werden. Kameras jeglicher Art – in und um Gaststätten, Wildkameras im Wald, oder auch für den privaten Gebrauch – werden demnächst anmeldepflichtig. Kameras in Autos oder auch an Fahrrad- bzw. an Motorradhelmen gehören auch dazu. Und wie sieht es mit Handykameras aus? – Tja, bei denen ist man sich noch unschlüssig. Sollte das aber der Fall sein, dass die Videoaufnahme mit einem Handy unter das Datenschutzgesetz fällt, werden nicht nur die Beamten viel zu tun haben. Sondern auch wir müssen uns in Acht nehmen, wenn wir in der Öffentlichkeit filmen möchten.